Immobilienrecht

Immobilienrecht

Herr Rechtsanwalt und Notar Schüller steht Ihnen in allen Fragen des Immobilienrechts beratend und vertretend zur Seite.

Sie beabsichtigen den Erwerb oder die Veräußerung einer Immobilie?

Sie wollen Rechte an einem Grundstück (z.B. Wohnrecht, Nießbrauch) begründen oder zur Löschung im Grundbuch bringen?

Sie wollen zu Lebzeiten vorhandenes Immobilienvermögen auf die nächste Generation übertragen?

Sie beabsichtigen die Bildung von Wohnungseigentum oder Erbbaurechten?

Als Notar bereitet Herr Schüller Ihnen die passenden Verträge und Anträge vor und beurkundet diese für Sie.

Im Zentrum seiner Tätigkeit für Sie stehen:

  • Vertragsgestaltung im Immobilienrecht
  • Eigentum an Immobilien
  • Grundstücksgleiche Rechte (Wohnungseigentum/Erbbaurecht)
  • Dingliche Rechte (Grundschulden/Hypotheken aber auch Wohnrechte, Leitungs- und Wegerechte etc.)
  • Erwerb durch Kauf
  • Erwerb durch Schenkung
  • Bauträgervertrag
  • Sonstige Erwerbsformen

Ihr Ansprechpartner


Thomas Schüller

Thomas Schüller

Rechtsanwalt und Notar

Familienrecht, Strafrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie allgemeines Zivil- und Vertragsrecht

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