Vertragsrecht

Vertragsrecht

Das Vertragsrecht regelt das Zustandekommen und Wirken von Verträgen sowohl zwischen natürlichen als auch zwischen juristischen Personen des Privatrechts.

Der Inhalt solcher Verträge kann viele Chancen aber auch Risiken beinhalten. Von daher ist hier präzises Arbeiten und ein sensibles Gespür für den Vertragspartner udn die jeweiligen Bedürfnisse von größter Wichtigkeit, um langfristige Geschäftsbeziehungen pflegen zu können und Risikien zu minimieren.

Wir helfen Ihnen bei der Erstellung und Überprüfung von individuellen Verträgen aller Art, wie z.B. Kaufvertrag, Werkvertrag, Mietvertrag, Versicherungsvertrag, Arbeitsvertrag, usw..

Wir überprüfen auch gerne Baufinanzierungen und Kapitalanlagen auf Risiken. Unabhängig und in Ihrem Interesse. Fehler sind hier in der Regel erhbelich teuerer als eine Prüfung duch uns.

Wir helfen Ihnen auch, wenn Ansprüche aus Verträgen durchgesetzt werden müssen.

Im Einzelnen stehen wir Ihnen bei folgenden Anliegen zur Seite:

  • Gestaltung und Überprüfung von Verträgen aller Art
  • Verhandeln mit dem Vertragspartner
  • Durchsetzung vertraglicher Ansprüche
  • Erstellen und Überprüfen vom AGB
  • Anfechtung und Widerruf von Verträgen
  • Geltendmachung von Zahlungsansprüchen
  • Forderungseinzug / Zwangsvollstreckung

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Unsere Rechtsgebiete

Hier finden Sie eine Übersicht über unsere Rechtsgebiete.

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Tel. 0451 / 38 98 10
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